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Branche
Sozialversicherungen, öffentlicher Dienst, Erziehung und Unterricht
Mitarbeitende
1607
Standort
München
Gründungsjahr
1989
Das Aufgabenspektrum des Medizinischen Dienstes Bayern umfasst in erster Linie die Beratung der Kranken- und Pflegekassen in allen Grundsatzfragen der medizinischen und pflegerischen Versorgung, versichertenorientierte Einzelfallbegutachtung und Qualitätsprüfung. Hier einige Beispiele: Stellt eine gesetzlich versicherte Person bei ihrer Pflegekasse den Antrag auf eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung, beauftragt diese den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Der Medizinische Dienst ermittelt den bestehenden Pflegegrad. Bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler können sich Versicherte an ihre Krankenkasse wenden, die den Medizinischen Dienst mit der entsprechenden Begutachtung beauftragen kann. Der Medizinische Dienst prüft und kontrolliert die Qualität von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten.
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